Verrechnung
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Versorgung in Österreich und beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, sowie Maßnahmen zur Prävention.
Eine logopädische Einheit beinhaltet üblicherweise 45 Minuten direkte (Beratung und Therapie) und 15 Minuten indirekte Arbeitszeit (Administration, Vorbereitungen, interdisziplinäre Abklärungen, etc.)
Meist werden daher „10x logopädische Therapie a 1 Stunde Tarif T3“ (=60 min) vom Arzt verordnet.
Die Pflichtkrankenkassen bestehen, besonders bei einer Erstverordnung, oft auf die Verordnung der Therapie durch einen Facharzt (HNO, Kinderarzt, Zahnarzt, Neurologe, … ).
Lassen Sie diese Verordnung vom medizinischen Dienst (= Chefarzt) Ihrer Krankenkasse möglichst vor dem ersten Termin bewilligen (je nach Kasse ist das auch per FAX oder Email möglich).
Sie können die saldierte Honorarnote im Nachhinein unter Angabe der konsumierten Behandlungseinheiten und Daten der Krankenkasse zur Refundierung vorlegen.
Die Krankenkassen erstatten bei entsprechender Bewilligung etwa 50% der Kosten, bei Bestehen einer Zusatzversicherung bis zu 100%.
Das entspricht dem Wahlarztprinzip.