Verrechnung

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Versorgung in Österreich und beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, sowie Maßnahmen zur Prävention.

Als medizinische Leistung wird sie von Ihrer Ärztin oder von Ihrem Arzt schriftlich verordnet. Üblicherweise wird eine Verordnung über
„10x logopädische Therapie a 60 Minuten“ ausgestellt.

Eine logopädische Einheit beinhaltet dann 45 Minuten direkte (Beratung und Therapie) und 15 Minuten indirekte Arbeitszeit. (Administration, Vorbereitungen, interdisziplinäre Abklärungen, etc.)

Etliche Pflichtkrankenkassen bestehen, besonders bei einer logopädischen Erstbehandlung, auf eine fachärztliche Verordnung der Therapie (HNO, Kinderarzt, Zahnarzt, Neurologe, … ).

Lassen Sie bitte diese Verordnung vom medizinischen Dienst (= Chefarzt) Ihrer Krankenkasse möglichst vor dem ersten Termin bewilligen. Je nach Kasse ist das auch per Email oder FAX möglich.

Sie können die saldierte Honorarnote im Nachhinein unter Angabe der Termine und der konsumierten Behandlungseinheiten der Krankenkasse zur anteiligen Rückerstattung vorlegen.

Die Krankenkassen refundieren bei entsprechender Bewilligung etwa 40% – 50% der Kosten; bei Bestehen einer Zusatzversicherung bis zu 100%.

Das entspricht dem Wahlarztprinzip.