Organisatorisches
Therapieablauf
- Diagnose
- Beratung
- Therapie
1. Die logopädische Diagnose
Im Rahmen der Erstbegutachtung geht es um die Untersuchung und die Beratung. Anhand der Ergebnisse wird die weitere mögliche und sinnvolle therapeutische Vorgangsweise geplant.
Sie beinhaltet je nach Problembereich die Testung der verschiedensten Leistungen wie z. B.:
Sprechflüssigkeit, Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen
und / oder
Stimmfunktionen und Stimmleistungen wie Lautstärke, Tonumfang, Tonhaltedauer, mittlere Sprechstimme, Atem- und Stimmführung
und / oder
Schluckfunktion, Zungenkoordination, Kraft der Mundmuskulatur und Sensibilitätstestung der Zunge.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlagen für die abzuschätzende Therapiedauer und die Auswahl der Behandlungsart.
2. Die logopädische Beratung
Diese beinhaltet die Aufklärung über Ursache und Auswirkungen der jeweiligen Kommunikationsstörung.
Hierbei erhalten Sie ausführliche Informationen über die Inhalte und den Verlauf der logopädischen Behandlung. Außerdem besprechen wir gezielt, wie logopädisch relevante Dinge in den Alltag eingebracht werden können.
Daraus kann auch die Empfehlung erwachsen, Diagnosen weiterer Fachdisziplinen einzuholen.
Sollten bei speziellen Fragestellungen Selbsthilfevereinigungen gefragt sein, werden wir auch diese Möglichkeiten gemeinsam betrachten.
Bei Fragen zur Einschulung, Wiedereingliederung in den Beruf und Ähnlichem erstelle ich für Sie auch gerne eine schriftliche logopädische Stellungnahme.
3. Die logopädische Therapie
Die Patientin / der Patient soll eine individuell optimierte Kommunikationsfähigkeit erreichen.
Bei einem Kind wird das die schulischen Fähigkeiten verbessern.
Neben den spezifischen Übungen und den Anleitungen zum selbstständigen Trainieren enthält die logopädische Therapie auch Gespräche über den Therapieverlauf und den zu erwartenden Erfolg. Selbstverständlich werden bei Bedarf auch Angehörige und im Sinne einer interdisziplinären Arbeit benachbarte Berufsgruppen einbezogen.
Im Falle der Notwendigkeit von Kommunikationshilfsmitteln werden wir nicht nur die Handhabung sorgfältig erarbeiten, sondern auch Vor- und Nachteile genau besprechen. Die optimale Verwendung wird dadurch gesichert. (Stimmprothesen, Hörgeräte usw.)
Bei Erwachsenen kann das bis zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit führen.
Bei der orofazialen Therapie aufgrund der Verordnung durch Ihre Kieferorthopädin / Ihren Kieferorthopäden wird sie die Zahnspangenbehandlung nicht nur beschleunigen, sondern womöglich ein stabiles Endergebnis erst ermöglichen.
Verrechnung
Die Logopädie ist in Österreich Teil der medizinischen Versorgung und beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen sowie Maßnahmen zur Prävention.
Als medizinische Leistung wird sie von Ihrer Ärztin oder von Ihrem Arzt schriftlich verordnet. Üblicherweise wird eine Verordnung über
„10x logopädische Therapie a 60 Minuten“ ausgestellt.
Eine logopädische Einheit beinhaltet dann sowohl die direkte Therapie und Beratung sowie alle Leistungen der Administration, Vor- und Nachbereitung, interdisziplinäre Abklärungen etc.).
Etliche Pflichtkrankenkassen bestehen insbesondere bei einer logopädischen Erstbehandlung auf eine fachärztliche Verordnung der Therapie (HNO, Kinderarzt, Zahnarzt, Neurologe).
Lassen Sie bitte diese Verordnung vom medizinischen Dienst (= Chefarzt) Ihrer Krankenkasse möglichst vor dem ersten Termin bewilligen. Üblicherweise ist das über das Internet-Portal oder mittels Handy-App Ihrer Sozialversicherung möglich. Je nach Kasse kann das Ansuchen um Bewilligung auch persönlich oder per E-Mail eingereicht werden.
Sie können die saldierte Honorarnote im Nachhinein unter Angabe der Termine und der konsumierten Behandlungseinheiten der Krankenkasse zur anteiligen Rückerstattung vorlegen.
Die Krankenkassen refundieren bei entsprechender Bewilligung etwa 40 % – 50 % der Kosten; bei Bestehen einer Zusatzversicherung bis zu 100 %.
Das entspricht dem Wahlarztprinzip.
Teletherapie
Therapie mittels Videotelefonie
Wenn der direkte Kontakt für die Therapie nicht unbedingt erforderlich ist, gibt es auch die Möglichkeit, zu unseren vereinbarten Terminen Therapieeinheiten über Videotelefonie durchzuführen:
Wir vereinbaren im Vorhinein, über welches Medium / welche App Sie zum ausgemachten Termin mit mir kommunizieren möchten. ➞ (z. B.: FaceTime, Skype, Teams, Jitsi Meet, WhatsApp)
Einfach und sicher geht es über den geschützten Server vom Berufsverband logopädieaustria:
https://teletherapie.logopaedieaustria.at
Für die Durchführung der „Teletherapie“ benötige ich Ihre Anmeldung und schriftliche Zustimmung.
Der Berufsverband der Logopäden empfiehlt, die Teletherapie über Jitsi Meet durchzuführen. Als Browser funktioniert Google Chrome am besten. Für Handys und Tablets gibt es eigene Apps.
Jitsi Meet ist eine Software, die eine Videokonferenzplattform zur Verfügung stellt, wobei alle Therapieeinheiten verschlüsselt abgehandelt werden und keinen Account benötigt wird.
Jitsi Meet wird durch logopädieaustria in einer sicheren Konfiguration betrieben und der Server, auf dem die Software läuft, unterliegt dabei der DSGVO. Dadurch kann eine absolute Datensicherheit gewährleistet werden.
Unter folgendem Link https://teletherapie.logopaedieaustria.at/ kommen Sie gleich auf „Jitsi Meets logopädieaustria“ und schon kann´s losgehen!
Eine Kurzanleitung zu Jitsi Meet finden Sie hier: ERSTE SCHRITTE JITSI MEET